REservierungsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tischreservierung und den Aufenthalt im Festzelt des Café Theres‘ auf dem Münchner Oktoberfest 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reservierungen zwischen der

Café Theres´GbR
Inh.: Oliver Wendel und Katharina Wiemes
Lortzingstraße 10
81241 München

und Ihnen als unseren Kunden unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

Alle im Zusammenhang mit der Reservierung getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB, unserem Angebot, Ihrer Annahmeerklärung und unserer Zahlungsbestätigung.

Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht, auch wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen haben.

I. Unverbindliche Reservierungsanfrage

Unverbindliche Reservierungsanfragen für das Festzelt des Café Theres‘ erfolgen unter Angabe der Anzahl an Personen, für die reserviert werden soll, per E-Mail an info@cafe-theres.de oder über das Online-Reservierungsportal Festzelt-OS, zugänglich über www.cafe-theres.de/reservieren an die Café Theres’ GbR.

 

II. Verbindliche Reservierung, Versand der Verzehrgutscheine und der Einlassbänder

(1) Eine für die Café Theres` GbR und den Interessenten (nachfolgend: Auftraggeber) verbindliche Tischreservierung kommt zustande, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

a) Die Café Theres‘ GbR unterbreitet auf die Reservierungsanfrage hin ein entsprechendes Angebot mit Zahlungslink. Dieses Angebot umfasst

  • einen Mindestverzehr:
    • von EUR 69,00 pro Person für Reservierungen ab 18.30 Uhr
    • von EUR 49,00 pro Person für Reservierungen Samstag, Sonntag und Feiertagen ab 14.00 Uhr
    • von EUR 39,00 pro Person für Reservierungen Montag – Donnerstag ab 14.00 Uhr
  • die Kosten für den versicherten Versand entsprechend der Höhe des auf die Reservierung geleisteten Betrags
    • innerhalb Deutschlands bei einem versicherten Betrag bis zu:
      • EUR 1.000,00: EUR 16,20
      • EUR 2.000,00: EUR 18,60
    •  außerhalb Deutschlands und innerhalb der EU bei einem versicherten Betrag bis zu:
      • EUR 1.000,00: EUR 25,60
      • EUR 2.000,00: EUR 31,60
    • in die Schweiz bei einem versicherten Betrag bis zu:
      • EUR 1.000,00: EUR 29,20
      • EUR 2.000,00: EUR 35,20
    • in alle anderen Länder abweichend gemäß der Veröffentlichung auf dem Reservierungsportal der Café Theres‘ GbR (https://cafetheres.de/reservieren)
  • eine Kostenpauschale von EUR 1,50 pro reserviertem Sitzplatz.Alle Preisangaben verstehen sich jeweils einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

b) dieses Angebot durch Aktivierung des entsprechenden Zahlungslinks und Ausgleich des ausgewiesenen Gesamtbetrags innerhalb von 7 Werktagen angenommen wird.
Soweit Ihre Gegenforderung nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sind Sie zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(2) Nach Zahlungseingang erfolgen der Versand einer Rechnung sowie einer Zahlungsbestätigung per E-Mail (diese Zahlungsbestätigung gilt zugleich als Nachweis für die vorgenommene Reservierung) und der versicherte Versand der Verzehrgutscheine und Einlassbänder an die vom Auftraggeber angegebene Anschrift (eine Abholung der Einlassbänder ist aus logistischen Gründen nicht möglich). Die Lieferfrist beträgt vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung sieben Werktage. Etwaige Reklamationen hinsichtlich der Vollständigkeit der Sendung haben unverzüglich nach Erhalt zu erfolgen.

 

III. Verzehrgutscheine, Bewirtungsrechnung

(1) Verzehrgutscheine können während des Oktoberfests im Zeitraum vom 20.09.2025 bis zum 05.10.2025 im Café Theres‘- und ab dem 06.10.2025 bis zum 31.10.2025 im Wirtshaus Augustiner am Platzl, Oliver Wendel e.K., Orlandostraße 5, 80331 München eingelöst werden; eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

(2) Die Café Theres‘ GbR stellt auf Anforderung eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer für Speisen und Getränke aus.

 

IV. Durchführung der Reservierung, Übertragbarkeit

(1) Die reservierten Plätze sind pünktlich, spätestens 15 Minuten nach Reservierungsbeginn einzunehmen. Etwa 15 Minuten nach Reservierungsbeginn nicht besetzte Plätze dürfen anderweitig vergeben werden; dasselbe gilt, wenn reservierte Plätze aufgegeben werden.

(2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass eine größere Anzahl als die von ihm bei der Reservierung angemeldete Anzahl von Personen ein Platz erhält.

(3) Der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen und Getränke im Festzelt des Café Theres‘ ist untersagt. Ohne schriftlich oder in Textform erteilte Zustimmung der Café Theres‘ GbR darf der Auftraggeber keine externen Dienstleister für eine Dekoration oder die Unterhaltung in dem Festzelt des Café Theres’ einsetzen.

(4) Etwaige von Verzehrgutscheinen nicht gedeckte Bestellungen von Speisen und Getränken sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung unverzüglich, spätestens bei Verlassen des Festzeltes des Café Theres´ in bar oder durch EC- bzw. eine von der Café Theres‘ GbR akzeptierte Kreditkarte zu bezahlen.

(5) Die Reservierung ist nur am ausgestellten Reservierungstag gültig. Die Abtretung der Reservierung ist über die autorisierte Online-Tauschplattform (www.oktoberfest-booking.com) nach den dort gemachten Vorgaben, sonst nur mit Zustimmung der Café Theres‘ GbR möglich; die Zustimmung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

 

V. Haftung

Die Café Theres‘ GbR und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur für vorsätzlich und für grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), sowie bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Café Theres‘ GbR auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

 

VI. Jugendschutz

Der Besuch im Festzelt des Café Theres´ ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – nach 20.00 Uhr nicht mehr im Festzelt des Café Theres‘ aufhalten.

 

VII. Gesundheitsschutz

Im gesamten Festzelt des Café Theres‘ gilt während des Oktoberfests 2025 ein Rauchverbot, das sich auch auf E-Zigaretten erstreckt. Ebenso untersagt sind das Rauchen sowie das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten.

 

VIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, München als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.