REservierungsbestimmungen
Datenschutz:
Ihre Daten werden ausschließlich zum vorgesehenen Zweck (Reservierung im Cafe Theres´) verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Reservierungsvormerkung:
Der Eingang Ihrer Anfrage via Email oder über unser Portal stellt lediglich eine Anfrage dar, ein Anspruch auf die Reservierung besteht nicht. Erst ein Angebot unsererseits und Ihre Annahme der Reservierung durch Aktivierung des Links führt zu einer verbindlichen Reservierung. Erfolgt keine fristgerechte Aktivierung des Links, erlischt die Vormerkung der Reservierung automatisch.
Reservierungsbedingungen:
Eine Reservierung ist vorbehaltlich der jeweiligen Zulassung der Stadt München gültig.
Jede Reservierung ist mit der Abnahme eines Mindestumsatzes von 49,00 € pro Person verbunden. Nach Begleichen der Rechnung wird eine Zahlungsbestätigung per Email zugesandt und der Betrag wird ihrem bei uns geführten, individuellen Kundenkonto gutgeschrieben. Die Reservierung ist grundsätzlich nicht übertragbar und nur am ausgestellten Reservierungstag gültig. Das Reservierungsguthaben kann ausschließlich nur für das angegebene Datum und die jeweilige Uhrzeit in Abzug gebracht werden. Die Zahlungsbestätigung dient als Nachweis und gilt als Bestätigung für Ihre Reservierung. Restbeträge oder nicht eingelöste Gutscheine werden von uns nach dem Oktoberfest im Zeitraum vom 04.10.2023 – 31.12.2023 zurückerstattet oder die nicht eingelösten Gutscheine können im Gasthaus Ayinger am Rotkreuzplatz eingelöst werden. Sie können nicht als Trinkgeld gegeben werden.
Eine private Weitergabe von Reservierungen für unser Festzelt ist dem Erwerber gestattet, wenn die Weitergabe über die offiziell von uns autorisierte Online-Tauschplattform Oktoberfest-Booking.com (www.oktoberfest-booking.com) auf der dort vorgesehenen Art und Weise erfolgt oder in Einzelfällen von uns gestattet wurde.
Eventuell anfallende Restbeträge während der Reservierung sind bar, oder per EC bzw. Kreditkarte zu begleichen.
Bitte beachten Sie: Der Mindestumsatz wird entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ohne Umsatzsteuer berechnet. Nach Einlösung des Betrages kann auf dem Oktoberfest oder danach eine Rechnung mit Umsatzsteuer für Speisen und Getränke ausgestellt werden.
Gültigkeit des Reservierungsguthabens:
Die Reservierung ist grundsätzlich nicht übertragbar und nur am ausgestellten Reservierungstag gültig. Eventuell anfallende Restbeträge können ausschließlich bis 03. Oktober 2023 im Café Theres oder bis zum 31.12.2023 im Ayinger am Rotkreuzplatz eingelöst werden. Die Gültigkeit aller eventuell angefallenen Restbeträge endet am 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung der Gültigkeit möglicher Restbeträge ist nicht möglich. Nach dem 31. Dezember 2023 werden keine Gutscheine mehr eingelöst.
Verbindlichkeit der Reservierung und Bänderversand:
Die Rechnung enthält eine Versand- und Bearbeitungspauschale von 15,00 €. Die Zahlung ist innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsausstellungsdatum fällig. Die bei Auslandsüberweisungen anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nach Eingang des Rechnungsbetrages wird eine Zahlungsbestätigung per Email zugesandt. Bis spätestens Ende August werden die Einlassbänder entsprechend Ihrer Reservierung versendet oder können persönlich im Ayinger am Rotkreuzplatz am 02.09.2023 und 09.09.2023 zwischen 12.00 – 18.00 Uhr abgeholt werden. Der Versand ist nur bis spätestens 08. September 2023 möglich.
Bändchen können auch während der Wiesn im Zelt im Festbüro während der regulären Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bindung an die Reservierung:
Reservierte Plätze sind pünktlich und vollständig einzunehmen. Bitte seien Sie 10min vor Reservierungsbeginn am Eingang des Zeltes. Die reservierten Plätze können höchstens bis 15 Minuten nach der bestellten Zeit freigehalten werden. Nicht rechtzeitig belegte Plätze werden von uns anderweitig vergeben. Wird ein Tisch vollständig verlassen, verfällt der Anspruch auf Wiedererlangung der Plätze.
Rücktritt durch den Auftraggeber:
Der Auftraggeber kann von einer Reservierung komplett oder in Teilen (Tischanzahl) bis zum 31. August 2023 durch schriftliche Erklärung kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt von der Reservierung oder einer Verminderung der Tischanzahl durch eine schriftliche Erklärung des Auftraggebers nach dem 15. August 2023 fallen folgende Stornogebühren an:
ab 01. September 2023 100% des Rechnungsbetrages
Bitte beachten Sie, dass ein Rücktritt nur pro gesamten Tisch erfolgen kann.
Teilnehmerzahl:
Sollten am Reservierungstag weniger Personen erscheinen als vorausbezahlt, erfolgt keine Rückzahlung des Mindestverzehres für diese Personen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung auch bei Erhöhung der Teilnehmerzahl für die erhöhte Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann. Wir können den Auftraggeber darauf hinweisen, dass die Veranstaltung nur für die ursprünglich mitgeteilte Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann, ohne dass dies den Auftraggeber zu Kündigung oder Rücktritt berechtigt.
Rücktritt des Cafe Theres´:
Von der Reservierung kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurückgetreten werden, insbesondere wenn:
– höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse, wie beispielsweise die behördliche Absage oder frühzeitige Beendigung des Oktoberfestes, die durch zumutbare Aufwendungen des Cafe Theres´ nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
– wir trotz bestehender Vereinbarungen mit Lieferanten des Cafe Theres´ für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien nicht rechtzeitig geliefert erhalten.
Sollte einer dieser Fälle eintreten, werden wir Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit bzw. unseren Rücktritt vom Vertrag informieren und Ihnen den Rechnungsbetrag erstatten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung mit der Beschaffung der Zulieferungen von uns zu vertreten ist, obliegt dem Auftraggeber.
Falls das Oktoberfest 2023 nicht stattfindet (Absage durch die Stadt München vor Beginn des Festes) werden die Reservierungsanzahlungen (für Mindestverzehr) zu 100% zurückerstattet. Nicht zurückerstattet werden Versand und Bearbeitungskosten.
Änderungsvorbehalt:
Das Cafe Theres´ ist berechtigt, die geschuldete Leistung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers in einer für diese zumutbare Weise zu ändern oder von ihr abzuweichen.
Mitbringen von Speisen und Getränken:
Es dürfen keine Speisen und Getränke zum Verzehr mitgebracht und solche auch nicht bei uns verzehrt werden. Ohne unsere Zustimmung dürfen keine dritten Dienstleister auf dem Gebiet Dekoration oder Unterhaltung jeder Form in den Räumen des Cafe Theres´ beschäftigt werden.
Wir behalten uns die Ausübung des Hausrechts vor.
Haftung:
Wir haften nur für vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn es sich um Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit handelt. Es besteht Einverständnis darüber, dass die Sorgfaltsanforderungen den außergewöhnlichen Umständen zur Zeit des Münchner Oktoberfests anzupassen sind, womit der Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen nur unter erhöhten Anforderungen in Betracht kommt. Für mitgebrachte Gegenstände (Jacken, Taschen, etc.) wird keine Haftung übernommen.
Zahlung:
Zahlungen bei der Veranstaltung sind ohne jeden Abzug sofort vor Verlassen des Cafe Theres´ bar bzw. durch EC / akzeptierte Kreditkarten zu leisten. Zahlungsziele bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen genannten Preise sind Brutto-Preise und enthalten Bedienungsentgelt, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Rauchverbot:
Im kompletten Cafe Theres´ gilt während des Oktoberfestes 2023 das gültige Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit. (Dies gilt auch für E-Zigaretten)
Jugendschutz:
Der Besuch des Cafe Theres´ ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – nach 20.00 Uhr nicht mehr im Festzelt aufhalten. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der Festwiese nach 20.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Der Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht erlaubt. Branntweinhaltige Getränke dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgeschenkt werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile München.
Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Diese AGB haben vorrangig Geltung vor anderen.
Cafe Theres´ Stand: Juli 2023